Visum

Visum oder ESTA-Genehmigung für die USA?

Ein Visum zur Einreise in die USA wird nach wie vor in vielen Fällen benötigt, insbesondere dann, wenn die Aufenthaltsdauer mehr als 90 Tage beträgt. Prinzipiell sind zwei Visa-Kategorien zu unterscheiden: das Einwanderungsvisum (Immigrant Visum) und das Nichteinwanderungsvisum (Non-Immigrant Visum). Ein Einwanderungsvisum erhält derjenige, für den der Arbeitgeber oder aber Verwandte einen entsprechenden Antrag bei der US Einwanderungsbehörde stellen. Ferner gibt es diverse Personengruppen, denen spezielle Fähigkeiten und folglich Rechte zugesprochen werden, die dieses Visum beantragen können. Hierzu zählen beispielsweise Profisportler und Investoren. Nach Einreise in die USA wird Inhabern des Einwanderungsvisums die Permanent Resistent Card (Green Card) ausgehändigt. Ein Nichteinwanderungsvisum muss beantragen, wer nur eine Weile in den USA leben möchte beziehungsweise einen Urlaub dort verbringen möchte. Voraussetzung für die Beantragung eines derartigen Visums ist, dass das Visa Waiver Programm nicht genutzt werden kann. Ein Visum für einen längeren Aufenthalt wird beispielsweise von Studenten und Praktikanten benötigt.

Das VWP (Visa Waiver Programm) kann von all denjenigen genutzt werden, die als Touristen oder aber als Geschäftsreisende in die USA reisen möchten. Zwingende Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Rückflugtickets beziehungsweise weiterführenden Tickets, wobei die Aufenthaltsdauer in den USA 90 Tage nicht übersteigen darf. Als weitere Bedingung muss die Fluggesellschaft oder anderweitige Transportfirma vertraglich zu dem VWP gehören. Demgemäß ist eine Einreise ohne ein Visum für Personen, die mit privaten Transportmitteln in die USA kommen, nicht möglich. Seit Anfang 2009 wird für die visafreie Einreise die ESTA-Genehmigung gefordert. Genau genommen handelt es sich bei dem „Electronic System for Travel Authorization“ um ein online auszufüllendes Formular. Innerhalb dieses Formulars werden recht umfangreiche Fragen zur Person des Einreisewilligen gestellt. Beantwortet werden müssen die Fragen, die beispielsweise Krankheiten und Vorstrafen zum Inhalt haben, in englischer Sprache. Üblicherweise wird binnen weniger Tage darüber entschieden, ob der Antragsteller eine ESTA-Genehmigung erhält. Falls nicht, wird er auf die zuständige US-Behörde verwiesen, wo er dann das erforderliche Visum beantragen kann.

Aber selbst, wer die ESTA-Genehmigung respektive das erforderliche Visum vorweisen kann, muss noch mehrere bürokratische Handlungen über sich ergehen lassen, um amerikanischen Boden betreten zu dürfen: Noch im Flugzeug sind ein Visaformular und ein Zollformular auszufüllen, um den Behörden die vorläufige Adresse sowie die mitgeführten Waren zu nennen. Sobald man mit der eigentlichen Kontrolle der Papiere dran ist, gilt es Reisepass und Visaformular vorzuzeigen. Mündlich sind ferner allgemeine Fragen betreffs des Aufenthalts zu beantworten (insbesondere Dauer und Anlass der Reise). Schließlich muss man sich noch fotografieren lassen und seine Fingerabdrücke abgeben. Die Richtlinien, die durch das jeweilige Visum vorgegeben sind, sollten unbedingt beachtet werden, da man sonst mit einer Einreisesperre oder gar sofortiger Ausweisung zu rechnen hat.

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